Verkaufsunterlagen Hausverkauf Wer beim Hausverkauf in Arbon oder der Ostschweiz von Anfang an alle
Unterlagen vollständig hat, spart Wochen an Vermarktungszeit:
Vollständige Dokumente signalisieren Käufern und Banken Seriosität und
beschleunigen die Finanzierungsprüfung. Diese Checkliste zeigt, welche
Verkaufsunterlagen 2026 zwingend nötig sind und welche den
Verkaufsprozess zusätzlich beschleunigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundbuchauszug, Gebäudeversicherungspolice und Katasterplan gehören
zu den zwingenden Basisunterlagen - Bei Stockwerkeigentum zusätzlich: Reglement, Versammlungsprotokolle
und Fondsstand - Fehlende Unterlagen verzögern die Finanzierungsprüfung der
Käuferbank und damit den gesamten Verkauf - Ein GEAK-Energieausweis ist nicht in jedem Kanton Pflicht, wird von
Käufern aber zunehmend erwartet - Vollständige Unterlagen zu Beginn der Vermarktung wirken sich
positiv auf die Verhandlungsposition aus
Die Basis-Checkliste
für jeden Hausverkauf
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Katasterplan respektive Situationsplan des Grundstücks
- Baupläne und Baubeschrieb, idealerweise inklusive Umbauten
- Gebäudeversicherungspolice mit aktuellem Versicherungswert
- Nachweis über Grundstücksfläche und Ausnützungsziffer
- Übersicht über wertvermehrende Investitionen der letzten Jahre
inklusive Rechnungen - Aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Mietzinsübersicht
- Ausweis über allfällige Dienstbarkeiten oder Grundlasten im
Grundbuch - Personalausweis oder Pass des Eigentümers für die Beurkundung
Zusätzliche
Unterlagen bei Stockwerkeigentum
Wer eine Eigentumswohnung verkauft, benötigt zusätzlich den
Begründungsakt und das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft,
die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, den aktuellen
Stand des Erneuerungsfonds sowie das Wertquotenblatt. Diese Dokumente
sind bei Banken für die Finanzierungsprüfung des Käufers ebenso wichtig
wie die Unterlagen zur Wohnung selbst.
Wertvermehrende
Investitionen dokumentieren
Für die spätere Berechnung der Grundstückgewinnsteuer lohnt es sich,
sämtliche Rechnungen zu wertvermehrenden Investitionen aufzubewahren –
etwa neue Fenster, eine Heizungssanierung oder einen Wintergarten. Diese
Kosten können vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden, sofern sie belegt
sind, während reine Unterhaltskosten steuerlich meist bereits über die
Einkommenssteuer abgesetzt wurden und beim Verkauf nicht ein zweites Mal
geltend gemacht werden können.
Diese Angaben ersetzen keine steuerliche Beratung. Für die
verbindliche Einordnung deiner Investitionen wende dich an die
zuständige kantonale Steuerverwaltung oder deinen Treuhänder.
Verkaufsunterlagen Hausverkauf: Checkliste als Tabelle
| Unterlage | Pflicht | Zweck |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Ja | Eigentumsnachweis, Dienstbarkeiten |
| Gebäudeversicherungspolice | Ja | Versicherungswert, Bankprüfung |
| Baupläne | Ja | Grundriss, Flächenangaben |
| Reglement (bei STWE) | Bei Stockwerkeigentum | Gemeinschaftsordnung |
| Fondsstand (bei STWE) | Bei Stockwerkeigentum | Finanzielle Reserven |
| Energieausweis GEAK | Kantonal unterschiedlich | Energetischer Zustand |
| Investitionsnachweise | Empfohlen | Grundstückgewinnsteuer-Reduktion |
Unterlagen und der
Ablauf beim Notariat
Sobald ein Käufer gefunden ist, prüft das Notariat die Unterlagen für
die Beurkundung. Fehlen wichtige Dokumente wie der aktuelle
Grundbuchauszug oder Nachweise zu Dienstbarkeiten, verzögert sich der
Beurkundungstermin. Eine frühzeitige Zusammenstellung – idealerweise vor
dem ersten Inserat – vermeidet diese Verzögerung und beschleunigt den
gesamten Verkaufsprozess in Arbon und der Ostschweiz.
Wie IMS Group
bei der Unterlagenbeschaffung hilft
Die IMS Group, Romanshornerstrasse 100, 9320 Arbon, übernimmt für
Verkäufer in Arbon und der Ostschweiz die Koordination sämtlicher
Verkaufsunterlagen – von der Beschaffung des Grundbuchauszugs bis zur
Aufbereitung der Stockwerkeigentum-Dokumente. So sind Interessenten und
deren Banken vom ersten Besichtigungstermin an vollständig informiert.
Kostenlose Erstberatung: +41 71 521 30 33.
Häufige Fragen zu
Verkaufsunterlagen
Welche
Unterlagen brauche ich zwingend für den Hausverkauf?
Mindestens den aktuellen Grundbuchauszug, die
Gebäudeversicherungspolice, Baupläne sowie – bei Stockwerkeigentum – das
Reglement und den Fondsstand.
Wo bekomme ich den
Grundbuchauszug?
Beim zuständigen Grundbuchamt deines Kantons, meist gegen eine
geringe Gebühr und innerhalb weniger Tage.
Ist ein
Energieausweis GEAK Pflicht beim Verkauf?
Das ist kantonal unterschiedlich geregelt. Auch wenn er nicht überall
verpflichtend ist, erwarten immer mehr Käufer diese Information.
Warum
sollte ich Rechnungen zu Renovationen aufbewahren?
Weil wertvermehrende Investitionen den steuerbaren Gewinn bei der
Grundstückgewinnsteuer reduzieren können, sofern sie mit Rechnungen
belegt sind.
Wie lange
dauert die Beschaffung aller Unterlagen?
Bei guter Organisation ein bis zwei Wochen, abhängig von der
Bearbeitungszeit des Grundbuchamts und der Verwaltung bei
Stockwerkeigentum.
Fazit: Verkaufsunterlagen Hausverkauf
Vollständige Verkaufsunterlagen sind kein administrativer
Nebenschauplatz, sondern eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen
schnellen und reibungslosen Hausverkauf. Wer die Checkliste frühzeitig
abarbeitet, verkürzt die Vermarktungszeit spürbar. Kostenlose
Unterstützung: +41 71 521 30 33.
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