Eigenmietwert Abschaffung 2026: Was ändert sich beim Hausverkauf?
Der Eigenmietwert wird 2028 abgeschafft – das ist die größte Steuervereinfachung für Eigenheimbesitzer seit Jahrzehnten. Für Eigentümer ist das großartig – aber: Wer 2026/2027 sein Haus verkaufen möchte, sollte die Auswirkungen kennen. Dieser Ratgeber zeigt, was sich konkret ändert und wie du die Übergangsjahre strategisch nutzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eigenmietwert fällt 2028 weg – selbstgenutzte Häuser steuerfrei ab dann.
- Bis 2028: Noch im alten System – Eigenmietwert als Einkommen versteuern.
- Übergangsphase 2026–2028: Letzte Chance für Renovations-Abzüge im alten System.
- Hausverkauf 2026/2027 macht Sinn, weil Käufer die neuen Regeln erwarten.
- Kantone müssen ihre Steuersysteme anpassen – dauert bis 2028.
Die geplanten Änderungen ab 2028
- Eigenmietwert fällt weg: Keine Einkommensteuer mehr auf selbstgenutzte Häuser.
- Unterhaltsabzug fällt weg: Renovations- und Unterhaltskosten nicht mehr absetzbar.
- Schuldzinsabzug reduziert: Nur noch für erste 10 Jahre nach Kauf für Erstkäufer.
- Neue Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen: Kantone können eine neue Steuer auf Ferienhäuser erheben.
Strategie für Verkäufer 2026–2027
- Timing nutzen: Vor 2028 verkaufen bedeutet: Käufer sparen mit altem System Steuern.
- Renovationen noch absetzen: Große Renovationen vor Verkauf können noch Steuern sparen.
- Preisverhandlung: Käufer wissen um die Neuerungen – die erhöhen ihre Kaufkraft nach 2028.
- Beratung mit Steuerberater: Timing optimieren für maximum tax benefit.
Häufige Fragen
Sollte ich mein Haus jetzt verkaufen oder noch warten bis 2028?
Kommt auf deine Situation an. Der Markt 2026 ist stark (SNB-Leitzins 0 %). Nach 2028 ist unklar. Beratung sinnvoll.
Profitiert ein Käufer von der Abschaffung?
Ja – ab 2028 keine Eigenmietwert-Steuern mehr. Das erhöht seine Kaufkraft. Verkäufer sollten das in Preisgesprächen beachten.
Kann ich vor 2028 noch Renovationen absetzten?
Ja – bis 2028 gelten noch die alten Regeln. Geplante Sanierungen lohnen sich noch.
Warum IMS Group helfen kann
- Wir kennen die Steuer-Timeline und beraten strategisch.
- Realistische Preis-Bewertung unter Berücksichtigung der Änderungen.
- Koordination mit deinem Steuerberater für optimales Timing.
Kontakt
Telefon: +41 71 521 30 33
E-Mail: info@ims-group.ch